8. Juli 2020

BFH: Rechtswidrigkeit eines wegen vGA geänderten ESt-Bescheids eines GmbH-Gesellschafters gemäß § 32a Abs. 1 S. 1 KStG nachträglich beseitigt

Wird ein Einkommensteuerbescheid des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft wegen einer vGA nach Ablauf der Festsetzungsfrist geändert, bevor wegen derselben vGA ein Körperschaftsteuerbescheid der Gesellschaft geändert oder erlassen wird, ist der geänderte Einkommensteuerbescheid rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit des geänderten Einkommensteuerbescheids wird jedoch nach § 32a Abs. 1 Satz 1 KStG nachträglich beseitigt, wenn ein erstmaliger oder geänderter Körperschaftsteuerbescheid wegen derselben vGA vor Ablauf der für diesen Bescheid geltenden Festsetzungsfrist erlassen wird.

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5. Juni 2020

BFH: Ordnungsgemäß erklärte Einkünfte, die trotz ergangener Prüf- und Risikohinweise vom Finanzamt nicht erfasst wurden, können nach Bestandskraft nicht mehr nach § 129 AO berichtigt werden

In einer am 28.5.2020 veröffentlichten Entscheidung hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofes entschieden, dass ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid bei fehlender Erfassung der von Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte nicht mehr nachträglich nach § 129 AO (Abgabenordnung) berichtigt werden kann, wenn wenn die fehlende Erfassung der von steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte trotz ergangener Prüf- und Risikohinweise im Rahmen eines Risikomanagementsystems nicht auf einem bloßen "mechanischen Versehen" beruht.

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